Mit Verordnung vom 17. Juni 2019 hat die Bezirkshautpmannschaft Güssing, Zahl GS-14-02-290-29, Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände verordnet.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der dadurch bedingten erhöhten Brandgefahr in Wald und Flur wird eindringlich darauf hingewiesen, dass

  • das Feuerentzünden und Rauchen im Wald
  • das Feuerentzünden und Rauchen auch in der Waldnähe

für JEDERMANN VERBOTEN ist.

Übertretungen gegen dieses Verbot werden seitens der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu Euro 7.270,00 geahndet.

Seitens der Feuerwehr wird um striktes Einhalten dieses Verbotes dringend ersucht!