Jedes Jahr werden die Burgenländischen Feuerwehren von dafür vorgesehenen Prüforganen (Abschnittsfeuerwehrkommandant oder Bezirksfeuerwehrkommandant) überprüft. Dabei wird neben der Ausrüstung, dem Feuerwehrhaus und dem Ausbildungsstand der Mitglieder auch schwerpunktmäßig ein spezielles Prüfgebiet kontrolliert. Als Gemeindeverantwortlicher dabei ist jeweils auch der Bürgermeister der jeweiligen Ortschaft.