Wir wurden  gegen 18:40 Uhr mittels Sirene zu einer Fahrzeugbergung auf der B57, auf Höhe der Handscheglbrücke, die sich kurz nach der Ortsausfahrt in Fahrtrichtung Litzelsdorf befindet, gerufen. Ein technisches Gebrechen machte eine Weiterfahrt mit dem Fahrzeug unmöglich. Die Polizei war bereits längere Zeit vor Ort und hatte den Einsatzbereich gesichert bzw die Regelung des doch massiver werdenden Abendverkehres übernommen.

Mittels TLF wurde das defekte Fahrzeug von der dafür von der Polizei gesperrten Bundesstraße B57 geschleppt und auf einem daneben befindlichen Güterweg gesichert so abgestellt, dass der bereits angeforderte Pannendienst das Fahrzeug später problemlos aufnehmen konnte. Der Fahrzeuglenker bedankte sich mehrmals für die rasche und zahlreiche Hilfe. So waren wir mit dem TLF, dem KLF und dem MTF mit insgesamt 16 Mann ausgefahren.

Die Aktion dauerte von unserem Eintreffen bis zum Abschluss keine 20 Minuten. Diese Zeit schien einigen Verkehrsteilnehmern jedoch zu lange. Aufgrund von „Zeitmangel“, wie sie von uns gefragt angaben, wechselten diese einfach auf den neben der B57 liegenden Radweg und nutzten diesen als Ausweichstrecke in beide Richtungen. Durch dieses rücksichtlose Verhalten haben diese Personen andere, nämlich auf dem Radweg befindliche Radfahrer und Fussgänger, die den Radweg auch um diese Zeit noch nutzen, unnötig in Gefahr gebracht und sich selbst strafbar gemacht. Dieser darf nämlich nur von Radfahrern, Fussgängern und Anrainern benutzt werden. Und diese Fahrzeuglenker waren weder das eine noch das andere.

Die Autofahrer, die von uns angehalten und auf dieses Fehlverhalten angesprochen wurden, zeigten sich großteils einsichtig und waren sich dieser Dinge scheinbar nicht bewusst – oder wollten dies nicht wissen. Andere ignorierten uns einfach und fuhren  in „zügiger Fahrt“ weiter.