Zwei Tage später, exakt dieselbe Uhrzeit, exakt derselbe Alarmierungstext: Auf der B57, der Güssinger Straße, war im Bereich Hauptstraße 63 ein Auffahrunfall passiert. Die vor Ort anwesende Polizei alarmierte die Feuerwehr, um die Fahrzeuge zu bergen bzw um die ausgetretenen Betriebsflüssigkeiten zu binden. Nur zwei Tage zuvor war es  30 m südlicher zu einem ähnlichen Unfall gekommen.

Vor Ort regelte die Polizei für die Dauer des Feuerwehreinsatzes den Verkehr. Es musste auch ein Rotkreuzfahrzeug angefordert werden. Ein Unfallteilnehmer wurde vorsorglich in das Krankenhaus gebracht, da die Airbags ausgelöst hatten und der Fahrer über Schmerzen im Nackenbereich klagte. Die Unfallstelle wurde abgesichert, ein Fahrzeug für die Abholung durch einen Pannendienst auf einem Privatparkplatz gesichert abgestellt. Das andere Fahrzeug, welches noch fahrtüchtig war, wurde durch einen Angehörigen der Unfallteilnehmerin abgeholt. Nach circa 45 Minuten war der Einsatz vorbei und wir konnten wieder in das Feuerwehrhaus einrücken.